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Klage, eingereicht am 22. April 2024 – SZ DJI Technology/EUIPO – Vision Research (PHANTOM)

(Rechtssache T-211/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: SZ DJI Technology Co. Ltd (Shenzhen, China) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Renck, Rechtsanwältin S. Petivlasova und Rechtsanwalt A. Bothe)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Vision Research, Inc. (Wayne, New York, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke PHANTOM mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 173 012 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. Februar 2024 in der Sache R 2125/2022-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung in Nr. 1 ihres verfügenden Teils abzuändern und anzuordnen, dass die streitige Marke für Hochgeschwindigkeitskameras in Klasse 9 aufrechterhalten bleibt;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung teilweise hinsichtlich der Nrn. 1 und 4 ihres verfügenden Teils aufzuheben und

dem Beklagten und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Art. 58 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 198 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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