BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS
24. April2023(*)
„Streichung“
In der Rechtssache C 78/23
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Steinfurt (Deutschland) mit Entscheidung vom 18. November 2022, beim Gerichtshof eingegangen am 14. Februar 2023, in dem Verfahren
UE
gegen
Deutsche Lufthansa AG
erlässt
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS
nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar
folgenden
Beschluss
1 Mit Schreiben vom 27. März 2023, das am 7. April 2023 in der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Amtsgericht Steinfurt (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe.
2 Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.
3 Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des bei dem nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.
Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:
Die Rechtssache C 78/23 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.
Unterschriften