Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Deutschland) eingereicht am 28. Dezember 2006 - Heinz Huber gegen Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-524/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Heinz Huber
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Vorlagefrage
Ist die generelle Verarbeitung personenbezogener Daten ausländischer Unionsbürger in einem zentralen Fremdenregister vereinbar mit
dem Verbot einer an die Staatsangehörigkeit anknüpfenden Diskriminierung von Unionsbürgern, die ihr Recht ausüben, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 17 und 18 Abs. 1 EG),
dem Verbot einer Beschränkung der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats (Art. 43 Abs. 1 EG),
dem Erforderlichkeitsgebot des Art. 7 lit. e der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr
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____________1 - ABl. L 281, S.31.