Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 17. September 2020 –
EUIPO/Messi Cuccittini
(Verbundene Rechtssachen C‑449/18 P und C‑474/18 P)(1)
„Rechtsmittel – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke MESSI – Ältere Unionswortmarken MASSI – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 45-47)
2. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung
(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)
(vgl. Rn. 55)
3. Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Umfang – Verpflichtung zum Nachweis der Richtigkeit allgemein bekannter Tatsachen – Fehlen – Bestreiten vor dem Gericht – Überprüfung der vom Gericht vorgenommenen Würdigung, ob Tatsachen allgemein bekannt sind, durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung
(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)
(vgl. Rn. 57)
4. Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern erlassenen Entscheidungen – Erneute Prüfung tatsächlicher Umstände anhand von Beweisen, die nicht zuvor den Stellen des Amtes vorgelegt wurden – Ausschluss – Vorbringen, das allgemein bekannte Tatsachen dartut – Einbeziehung
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65)
(vgl. Rn. 71-73)
5. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Eignung von Bedeutungsunterschieden, optische oder klangliche Ähnlichkeiten zu neutralisieren – Voraussetzungen
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 84-87)
Tenor
1. | | Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. |
2. | | Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die Herrn Lionel Andrés Messi Cuccittini in der Rechtssache C‑449/18 P entstanden sind. |
3. | | Die J.M.‑E.V. e hijos SRL trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die Herrn Lionel Andrés Messi Cuccittini und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in der Rechtssache C‑474/18 P entstanden sind. |