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Klage, eingereicht am 13. November 2022 – Starboard/Kommission

(Rechtssache T-710/22)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Starboard, Unipessoal, Lda (Zona Franca da Madeira) (Funchal, Portugal) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Ferreira Correia und Rechtsanwalt R. da Palma Borges)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

–    die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären;

dem beklagten Organ die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage gegen den Beschluss (EU) 2022/1414 der Kommission vom 4. Dezember 2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex 2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) – Regelung III (bekannt gegeben unter Aktenzeichen C[2020] 8550) (ABl. 2022, L 217, S. 49) auf fünf Gründe, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-702/22, TA/Kommission, geltend gemachten identisch sind oder ihnen ähneln.

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