BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ZWEITEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

15. Februar 2011

Rechtssache F‑18/10

Georges Capidis

gegen

Europäische Kommission

„Gütliche Beilegung auf Initiative des Gerichts – Streichung“

Gegenstand: Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 30. April 2009, gegen den Kläger die Disziplinarstrafe einer Einstufung in die nächstniedrigere Besoldungsgruppe zu verhängen

Entscheidung: Die Rechtssache F‑18/10, Capidis/Kommission, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Parteien tragen die Kosten nach Maßgabe der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung.

Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)