Klage, eingereicht am 27. Februar 2012 – ZZ/Parlament

(Rechtssache F-24/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Tymen und A. Blot)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, mit der die Klägerin innerhalb derselben Generaldirektion des Parlaments von der Stelle eines Referatsleiters auf die Stelle eines Beraters des Leiters einer Direktion versetzt worden ist, und Schadensersatz wegen Mobbings

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2012 aufzuheben, mit der das Amt der Klägerin als Leiterin des Referats für Gleichstellung und Vielfalt in der Generaldirektion Personal rückwirkend zum 1. Januar 2012 beendet, sie am selben Tag als Beraterin zur Direktion D derselben Generaldirektion versetzt und ihr zugleich den Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Referatsleiter entzogen worden ist;

−    ihr einen nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro veranschlagten Betrag als Ersatz des entstandenen Schadens zuzusprechen;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.