Beschluss des Gerichts vom 17. Oktober 2012 - Régie Networks und NRJ Global/Kommission
(Rechtssache T-340/11)
(Schadensersatzklage - Staatliche Beihilfen - Verjährung - Ersatzfähiger Schaden - Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Régie Networks (Lyon, Frankreich); NRJ Global (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Geneste und C. Vannini)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und S. Thomas)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 340 AEUV auf Ersatz des Schadens, der den Klägern zum einen infolge der rechtswidrigen Entscheidung der Kommission vom 10. November 1997 über die staatliche Beihilfe N 679/97 und zum anderen aufgrund einer Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung entstanden sein soll, die sich daraus ergeben soll, dass die Kommission es unterlassen habe, die nachteiligen Auswirkungen dieser Entscheidung zu beheben
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Régie Networks und NRJ Global tragen die Kosten.
____________1 - ABl. C 282 vom 24.9.2011.