Klage, eingereicht am 4. Juni 2021 – Laboratorios Ern / EUIPO – Nordesta (APIAL)

(Rechtssache T-315/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Laboratorios Ern, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin I. Miralles Llorca)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nordesta GmbH (München, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Antragstellerin: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke APIAL – Anmeldung Nr. 17 958 998

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. März 2021 in der Sache R 1560/2020-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Eintragung der Unionswortmarke 17 958 998 APIAL für alle Waren der Klassen 3, 4 und 5 zurückzuweisen;

dem EUIPO und der Nordesta GmbH, falls diese dem Rechtsstreit als Streithelferin beitreten sollte, die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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