Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 6. März 2008 - Tiralongo / Kommission

(Rechtssache F-55/07)1

(Öffentlicher Dienst - Ehemaliger Bediensteter auf Zeit - Klage - Schadensersatzklage - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Giuseppe Tiralongo (Ladispoli, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, R. Sciaudone und S. Frazzani)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand der Rechtssache

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens, das das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung insbesondere im Rahmen der Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit gezeigt haben soll, erlitten hat

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 183 vom 4.8.2007, S. 43.