Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 28. Dezember 2020 – Paget Approbois SAS/Depeyre entreprises SARL, Alpha Insurance A/S und Alpha Insurance A/S/Paget Approbois SAS, Depeyre entreprises SARL

(Rechtssache C-724/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerinnen: Paget Approbois SAS, Alpha Insurance A/S

Kassationsbeschwerdegegnerinnen: Depeyre entreprises SARL, Alpha Insurance A/S, Paget Approbois SAS

Vorlagefragen

Ist Art. 292 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit, der sogenannten Solvabilität II-Richtlinie1 , dahin auszulegen, dass der Rechtsstreit, den ein Gläubiger einer Schadenversicherungsleistung vor dem Gericht eines Mitgliedstaats anhängig gemacht hat, um diese von einem Versicherungsunternehmen zu erhalten, das sich in einem anderen Mitgliedstaat im Liquidationsverfahren befindet, einen Vermögensgegenstand oder ein Recht der Masse im Sinne dieser Richtlinie betrifft?

Falls die erste Frage bejaht wird: Soll das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Rechtsstreit anhängig ist, für alle Wirkungen des Liquidationsverfahrens auf diesen Rechtsstreit gelten?

Ist es insbesondere anzuwenden,

–    soweit es vorsieht, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens zur Unterbrechung des anhängigen Rechtsstreits führt,

–    soweit es die Fortsetzung des Verfahrens davon abhängig macht, dass der Gläubiger seine Forderung einer Versicherungsleistung gegen das Versicherungsunternehmen angemeldet hat und den für die Durchführung des Liquidationsverfahrens zuständigen Organen der Streit verkündet worden ist,

–    und soweit es jede Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung untersagt, da diese Forderung nur mehr als bestehend festgestellt und ihrer Höhe nach festgesetzt werden kann?

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1 ABl. 2009, L 335, S. 1.