Klage, eingereicht am 19. Februar 2024 – Airbnb/EUIPO – Airtasker (AIRBNB)
(Rechtssache T-94/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Airbnb, Inc. (San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Maier und A. Nordemann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Airtasker Pty Ltd (Sydney, Australien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke AIRBNB – Unionsmarke Nr. 9 376 468
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Dezember 2023 in den verbundenen Sachen R 886/2022-2 und R 893/2022-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf die von der Klägerin umschriebenen Dienstleistungen, in Bezug auf die die Marke verfallen ist, aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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