Klage, eingereicht am 8. März 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-21/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck, S. Greco)

Beklagte: Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union auf der Grundlage des Berechnungsvorschlags, der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts anwendet

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts für rechtswidrig zu erklären;

infolgedessen die Entscheidung des Generalsekretariats des Rates vom 23. Mai 2012 aufzuheben, mit der der Klägerin ein Vorschlag für die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen nach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts auf der Grundlage der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 11. Oktober 2011 unterbreitet wurde, den diese am 19. Juli 2012 unterzeichnet hat;

die Beklagte nach Art. 87 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst zur Tragung der gesamten Kosten zu verurteilen.