Rechtsmittel der Groz-Beckert KG gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 6. September 2023 in der Rechtssache T-276/22, Groz-Beckert KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 16. November 2023
(Rechtssache C-691/23 P)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Groz-Beckert KG (vertreten durch Rechtsanwalt M. Nielen)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 7. Februar 2024 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.
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