Rechtsmittel, eingelegt am 26. Januar 2021 von Allergan Holdings France gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 18. November 2020 in der Rechtssache T-664/19, Allergan Holdings France/ EUIPO – Dermativa (JUVEDERM ULTRA)

(Rechtssache C-41/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Allergan Holdings France (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. de Haan und J. Day, Solicitor)

Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Dermavita Co. Ltd

Mit Beschluss von 29. April 2021 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und dass die Allergan Holdings France ihre eigenen Kosten trägt.

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