Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 24. Mai 2007 - Lofaro / Kommission

(Verbundene Rechtssachen F-27/06 und F-75/06)1

(Beamte - Bediensteter auf Zeit - Verlängerung der Probezeit - Entlassung am Ende der Probezeit - Beschwerende Maßnahmen - Beschwerdefrist - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Alessandro Lofaro (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Laffineur)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann, in der Rechtssache F-27/06 im Beistand von Rechtsanwältin F. Longfils)

Gegenstand der verbundenen Rechtssachen

In der Rechtssache F-27/06:

Aufhebung der Entscheidungen der Kommission über die Verlängerung der Probezeit des Klägers und die Beendigung seines Vertrags am Ende der Probezeit sowie Antrag auf Schadensersatz

In der Rechtssache F-75/06:

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 28. September 2005 über die Entlassung des Klägers am Ende seiner Probezeit und des Probezeitberichts, auf dem diese Entscheidung beruht, sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - F-27/06: ABl. C 208 vom 6.5.2006, S. 35, und F-75/06: ABl. C 212 vom 2.9.2006, S. 48.