Klage, eingereicht am 22. Dezember 2011 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-140/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ph.-E. Partsch, E. Raimond)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors von OLAF, mit der der Kläger letztmalig zu einer Anhörung im Rahmen einer internen Untersuchung eingeladen und darauf hingewiesen wurde, dass, falls er dieser Einladung sowie dem Schreiben, mit dem seine Beschwerde zurückgewiesen werde, nicht nachkommen sollte, ein Abschlussbericht über die Untersuchung nur anhand der vom OLAF einseitig beschafften und untersuchten Informationen verabschiedet werde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 28. Oktober 2011 aufzuheben;

die Entscheidung vom 2. Dezember 2011, mit der über die Beschwerde vom 21. November 2011 entschieden wurde, aufzuheben;

ihm einen Betrag in Höhe von 7 000 Euro als Schadensersatz zuzuerkennen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.