Beschluss des Gerichts vom 29. Juni 2015 – Frank Bold/Kommission
(Rechtssache T-19/13)1
(Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – Treibhausgasemissionszertifikate – Beschluss, der Tschechischen Republik die Option einer übergangsweise erfolgenden kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der Stromerzeugung zu bewilligen – Antrag auf interne Überprüfung des Beschlusses – Keine Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls – Beschluss der Kommission, den Antrag auf Überprüfung für unzulässig zu erklären – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Frank Bold Society, vormals Ekologický právní servis (Brno, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Černý)Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Oliver und L. Pignataro-Nolin, dann L. Pignataro-Nolin und J. Tomkin)Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smole
fensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)Verfahrenssprache: EnglischParteienKläger
epublik die Option einer übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der Stromerzeugung zu bewilligen, als unzulässig zurückgewiesen wurde, und auf Nichtigerklärung des letztgenannten BeschlussesTenorDie Klage w
ird abgewie
sen.Die Frank Bold Society trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 79 vom 16.3.2013.