Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division), eingereicht am 16. August 2011 - Purely Creative Ltd u. a./Office of Fair Trading

(Rechtssache C-428/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Purely Creative Ltd, Strike Lucky Games Ltd, Winners Club Ltd, McIntyre & Dodd Marketing Ltd, Dodd Marketing Ltd, Adrian Williams, Wendy Ruck, Catherine Cummings, Peter Henry

Beklagter: Office of Fair Trading

Vorlagefragen

Ist Nr. 31 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG1 dahin auszulegen, dass es einem Gewerbetreibenden verboten ist, Verbrauchern mitzuteilen, dass sie einen Preis oder einen sonstigen Vorteil gewonnen hätten, wenn der Verbraucher in Wirklichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme des Preises oder eines sonstigen Vorteils dazu angehalten wird, Kosten, einschließlich geringfügiger Kosten, zu übernehmen?

Für den Fall, dass der Gewerbetreibende dem Verbraucher für die Inanspruchnahme des Preises oder sonstigen Vorteils verschiedene Vorgehensweisen anbietet: Ist Nr. 31 des Anhangs I verletzt, wenn jegliche Möglichkeit des Verbrauchers, eine Handlung in Bezug auf die Inanspruchnahme - nach welcher Vorgehensweise auch immer - vorzunehmen, von der Zahlung eines Betrags oder der Übernahme von Kosten, einschließlich geringfügiger Kosten, durch den Verbraucher abhängig gemacht wird?

Falls Nr. 31 des Anhangs I nicht verletzt sein sollte, wenn die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme des Preises oder sonstigen Vorteils für den Verbraucher bloß mit geringfügigen Kosten verbunden ist: Wie soll das nationale Gericht feststellen, ob solche Kosten geringfügig sind? Müssen solche Kosten insbesondere in vollem Umfang dafür anfallen:

dass die Werbefirma den Verbraucher als Gewinner des Preises identifizieren kann und/oder

dass der Verbraucher den Preis in Besitz nehmen kann und/oder

dass der Verbraucher das Erlebnis genießen kann, das als Preis beschrieben wird?

Folgt aus dem Ausdruck "fälschlicher Eindruck" in Nr. 31, dass zusätzlich zu dem Erfordernis, dass die Inanspruchnahme des Preises von der Zahlung eines Betrags oder der Übernahme von Kosten durch den Verbraucher abhängig gemacht wird, noch andere Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein nationales Gericht einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Nr. 31 feststellen kann?

Wenn ja: Wie soll ein nationales Gericht feststellen, ob ein solcher "fälschlicher Eindruck" erweckt wurde? Soll das nationale Gericht bei der Entscheidung, ob ein "fälschlicher Eindruck" erweckt wurde, insbesondere den relativen Wert des Preises verglichen mit den Kosten seiner Inanspruchnahme berücksichtigen? Wenn ja: Sollte dieser "relative Wert" ermittelt werden bezogen auf:

die Stückkosten, die der Werbefirma für die Anschaffung des Preises erwachsen, oder

die Stückkosten, die der Werbefirma für die Bereitstellung des Preises für den Verbraucher erwachsen, oder

den Wert des Preises aus Sicht des Verbrauchers im Hinblick auf den geschätzten "Marktwert" eines zum Verkauf stehenden gleichwertigen Gegenstands?

____________

1 - Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (ABl. L 149, S. 22).