Klage, eingereicht am 18. September 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-89/13)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Mansullo)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Einbehaltung von drei Beträgen von 504,67 Euro vom Invalidengeld des Klägers für die Monate Januar bis März 2013

Anträge

Der Kläger beantragt,

die in den Versorgungsbezügeabrechnungen des Klägers für die Monate Januar bis März 2013 enthaltenen Entscheidungen, das Invalidengeld, auf das er für diese Monate Anspruch hatte, um 504,67 Euro zu kürzen, aufzuheben;

soweit erforderlich, die wie auch immer zustande gekommene Entscheidung über die Zurückweisung der gegen die oben genannten Entscheidungen eingelegten Beschwerde vom 13. April 2013 aufzuheben;

alle Entscheidungen, die im Schreiben vom 22. April 2013 enthalten sind, das rechts oben auf seiner ersten Seite mit dem Zeichen „Ref. Ares(2013)790217 - 23/04/2013“ versehen ist, aufzuheben;

die Kommission zur Zahlung folgender Beträge an den Kläger zu verpflichten: (1) 504,67 Euro zuzüglich der Zinsen auf diesen Betrag in Höhe von jährlich 10 % mit jährlicher Kapitalisierung vom 1. Februar 2013 an bis zu dem Tag, an dem die vorstehend genannte Zahlung geleistet wird; (2) 504,67 Euro zuzüglich der Zinsen auf diesen Betrag in Höhe von jährlich 10 % mit jährlicher Kapitalisierung vom 1. März 2013 an bis zu dem Tag, an dem die vorstehend genannte Zahlung geleistet wird; (3) 504,67 Euro zuzüglich der Zinsen auf diesen Betrag in Höhe von jährlich 10 % mit jährlicher Kapitalisierung vom 1. April 2013 an bis zu dem Tag, an dem die vorstehend genannte Zahlung geleistet wird;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.