Klage, eingereicht am 18. Oktober 2010 - Mayer Naman/HABM - Daniel & Mayer (David Mayer)
(Rechtssache T-498/10)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Kläger: David Mayer Naman (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Sutti, S. Cazzaniga und V. Fedele)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Daniel & Mayer Srl (Mailand, Italien)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung zur Gänze abzuändern;
die Erstattung seiner Kosten und Auslagen anzuordnen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke, die das Wortelement "David Mayer" enthält (Anmeldung Nr. 1518950) u. a. für Waren der Klassen 18 und 25.
Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Daniel & Mayer Srl.
Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin: Italienische Wortmarke "DANIEL & MAYER MADE IN ITALY" (Nr. 472351) für Waren der Klasse 25 und nicht registrierte Wortmarke "DANIEL & MAYER", die in Italien für "Herstellung und Verkauf von Bekleidung und Bekleidungszubehör" verwendet wird.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verletzung und unrichtige Anwendung von Art. 8 der Verordnung Nr. 207/2009.
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