Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 24. April 2013 – CB/Kommission

(Rechtssache F-73/11)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/181/10 –Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: CB (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, C. Bernard-Glanz und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht zu den Prüfungen im Rahmen des Auswahlverfahrens EPSO/AD/181/10 zuzulassen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Hälfte der Kosten verurteilt, die CB entstanden sind.

CB trägt die Hälfte seiner Kosten.

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1     ABl. C 282 vom 24.9.11, S. 53.