Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 24. April 2013 – CB/Kommission
(Rechtssache F-73/11)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/181/10 –Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: CB (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, C. Bernard-Glanz und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht zu den Prüfungen im Rahmen des Auswahlverfahrens EPSO/AD/181/10 zuzulassen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Hälfte der Kosten verurteilt, die CB entstanden sind.
CB trägt die Hälfte seiner Kosten.
________________________1 ABl. C 282 vom 24.9.11, S. 53.