Klage, eingereicht am 24. Februar 2024 – CQ/EWSA
(Rechtssache T-117/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CQ (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung vom 5. Mai 2023, den Beistandsantrag des Klägers vom 15. Januar 2020 abzulehnen, aufzuheben;
den Beklagten zum Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen, der nach billigem Ermessen mit 60 000 Euro beziffert wird;
dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) sowie Verstoß gegen den Beschluss Nr. 200/14 A des EWSA über die Verfahren zur Verhinderung und Behandlung von Fällen von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Sekretariat des EWSA und den Beschluss Nr. 635/05 A des EWSA vom 7. Dezember 2005 zur Festlegung allgemeiner Durchführungsbestimmungen für Disziplinarverfahren und Verwaltungsuntersuchungen
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 12a des Statuts und den Beschluss Nr. 200/14 A des EWSA sowie Vorliegen eines Beurteilungsfehlers
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die in Art. 41 der Charta vorgesehenen Verfahrensgarantien und gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer.
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