Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Den Haag, zittingsplaats Roermond (Niederlande), eingereicht am 4. Juni 2024 – C/Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

(Rechtssache C-387/24, Bouskoura1 )

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank Den Haag, zittingsplaats Roermond

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: C

Beklagter: Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Vorlagefrage

Sind Art. 15 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2008/1151 , Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2013/332 und Art. 28 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/20133 in Verbindung mit den Art. 6 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass die Justizbehörde stets verpflichtet ist, die in Haft genommene Person unverzüglich freizulassen, wenn die Haft zu irgendeinem Zeitpunkt während der ununterbrochenen Durchführung einer Reihe aufeinanderfolgender Haftmaßnahmen rechtswidrig gewesen ist oder geworden ist?

____________

1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008, L 348, S. 98).

1     Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. 2013, L 180, S. 96).

1     Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. 2013, L 180, S. 31).