Klage, eingereicht am 9. November 2023 – Sp/f 62Nordic/EUIPO – Nixon Bui (nykur)
(Rechtssache T-1062/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Sp/f 62Nordic (Tórshavn, Färöer-Inseln) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Hoffgaard Rasmussen)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nixon Bui (Kopenhagen, Dänemark)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke nykur – Unionsmarke Nr. 18 180 073
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. September 2023 in der Sache R 2136/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
ihrem Antrag auf Nichtigerklärung der angegriffenen Marke vollständig stattzugeben.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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