Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 23. September 2008 - Cementownia "Odra"/Kommission

(Rechtssache T-199/07)

(Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Nationaler Plan für die Zuteilung von Emissionszertifikaten in Polen für den Zeitraum 2008 bis 2012 - Entscheidung der Kommission, unter bestimmten Voraussetzungen keine Einwände zu erheben - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die individuelle Aufteilung der Emissionszertifikate - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Cementownia "Odra" S.A. (Opole, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. K. Rosiak und F. Puel)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und K. Herrmann)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 1295 final der Kommission vom 26. März 2007 betreffend den von der Republik Polen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Plan für die Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008 bis 2012

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Cementownia "Odra" S.A. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 170 vom 21.7.2007.