Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 20. Oktober 2021

Petrus Kerstens gegen Europäische Kommission

Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarverfahren – Art. 266 AEUV – Verwaltungsuntersuchungen – Grundsatz der guten Verwaltung – Grundsatz der Unparteilichkeit – Aufhebungs- und Schadensersatzklage

Rechtssache T-220/20


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Dokument Datum Parteien Gegenstand Curia EUR-Lex Autres Liens
Urteil (ABl.)
03/12/2021 Kerstens/ Kommission
Urteil
ECLI:EU:T:2021:716
20/10/2021 Kerstens/ Kommission
Zusammenfassung
ECLI:EU:T:2021:716
20/10/2021 Kerstens/ Kommission
Klage (ABl.)
29/05/2020 Kerstens/ Kommission
Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

noch nicht veröffentlicht (Allgemeine Sammlung)

Gegenstand

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Systematische Übersicht

1.
1 Rechtsordnung der Europäischen Union
  1.04 Grundrechte
    1.04.03 Grundrechte
      1.04.03.41 Recht auf eine gute Verwaltung
1 Rechtsordnung der Europäischen Union
  1.04 Grundrechte
    1.04.03 Grundrechte
      1.04.03.41 Recht auf eine gute Verwaltung
9 Öffentlicher Dienst
  9.21 Disziplinarordnung
    9.21.01 Verfahren
      9.21.01.01 Voruntersuchung


Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

Tenor

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Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 16/04/2020

Datum der Schlussanträge

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Datum der Sitzung

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Verkündungsdatum

20/10/2021


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

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Parteien

Kerstens/ Kommission

Schrifttum

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Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

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Gegenstand

  • Statut der Beamten und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten

Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

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Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

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Verfahren und Ergebnis

  • Beamtenklagen : Stattgabe
  • Beamtenklagen : Zurückweisung als unbegründet
  • Schadensersatzklage : Zurückweisung als unbegründet

Spruchkörper

septième chambre (Tribunal)

Berichterstatter

Valančius

Generalanwalt

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Verfahrenssprache(n)

  • Französisch

Sprache(n) der Schlussanträge

    Information nicht verfügbar