Urteil des Gerichts (Zehnte erweiterte Kammer) vom 22. Juni 2022

Ryanair DAC gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Finnischer Luftverkehrsmarkt – Von Finnland gewährte Beihilfe zugunsten von Finnair im Zusammenhang mit der Covid‑19-Pandemie – Rekapitalisierung einer Fluggesellschaft, die von ihren öffentlichen und privaten Eigentümern im Verhältnis zur bereits bestehenden Eigentumsstruktur vorgenommen wird – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen – Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Abweichung von bestimmten Anforderungen des Befristeten Rahmens – Fehlende Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und auf die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs – Gleichbehandlung – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Begründungspflicht

Rechtssache T-657/20



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Dokument Datum Parteien Gegenstand Curia EUR-Lex Autres Liens
Urteil (ABl.)
22/07/2022 Ryanair/ Kommission (Finnair II ; Covid-19)
Urteil
ECLI:EU:T:2022:390
22/06/2022 Ryanair/ Kommission (Finnair II ; Covid-19)
Zusammenfassung
ECLI:EU:T:2022:390
22/06/2022 Ryanair/ Kommission (Finnair II ; Covid-19)
Klage (ABl.)
27/11/2020 Ryanair/ Kommission (Finnair II ; Covid-19)
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Sammlung der Rechtsprechung

noch nicht veröffentlicht (Allgemeine Sammlung)

Gegenstand

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Systematische Übersicht

1.
3 Rechtsschutz
  3.02 Nichtigkeitsklage
    3.02.03 Klagen natürlicher oder juristischer Personen
      3.02.03.02 Handlungen, die sie individuell betreffen
3 Rechtsschutz
  3.02 Nichtigkeitsklage
    3.02.03 Klagen natürlicher oder juristischer Personen
      3.02.03.03 Handlungen, die sie unmittelbar betreffen
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.04 Verfahren zur Kontrolle von Beihilfen
      4.09.04.05 Beschluss der Kommission am Ende der Vorprüfungsphase oder Übergang zum förmlichen Prüfverfahren
        4.09.04.05.02 Beschluss, keine Einwände zu erheben
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.04 Verfahren zur Kontrolle von Beihilfen
      4.09.04.05 Beschluss der Kommission am Ende der Vorprüfungsphase oder Übergang zum förmlichen Prüfverfahren
        4.09.04.05.03 Beschluss, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten
          4.09.04.05.03.01 Pflicht, das förmliche Prüfverfahren einzuleiten
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.03 Beihilfen für Vorhaben von europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.04 Ermessen der Kommission
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.03 Beihilfen für Vorhaben von europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.03 Beihilfen für Vorhaben von europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.03 Beihilfen für Vorhaben von europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.03 Beihilfen für Vorhaben von europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.03 Beihilfen für Vorhaben von europäischem Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
2 Institutioneller Rahmen der Europäischen Union
  2.05 Rechtsakte der Union
    2.05.06 Begründung
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.04 Verfahren zur Kontrolle von Beihilfen
      4.09.04.05 Beschluss der Kommission am Ende der Vorprüfungsphase oder Übergang zum förmlichen Prüfverfahren
        4.09.04.05.02 Beschluss, keine Einwände zu erheben


Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

Tenor

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Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 30/10/2020

Datum der Schlussanträge

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Datum der Sitzung

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Verkündungsdatum

22/06/2022


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

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Parteien

Ryanair/ Kommission (Finnair II ; Covid-19)

Schrifttum

  1. Idot, Laurence: Aides d'État - Aides aux compagnies aériennes pendant la pandémie, Europe 2022, n° 8-9 Août-Septembre, comm. 291 (FR)



Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

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Gegenstand

  • Wettbewerb
  • - Staatliche Beihilfen

Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

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Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

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Verfahren und Ergebnis

  • Nichtigkeitsklage : Zurückweisung als unbegründet

Spruchkörper

dixième chambre élargie (Tribunal)

Berichterstatter

Hesse

Generalanwalt

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Verfahrenssprache(n)

  • Englisch

Sprache(n) der Schlussanträge

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