Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 20. Januar 2022

Deutsche Lufthansa AG gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Fluggesellschaften – Beschluss, mit dem Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen eingestuft werden, und mit dem festgestellt wird, dass keine staatlichen Beihilfen zugunsten der diesen Flughafen nutzenden Fluggesellschaften vorliegen – Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Natürliche oder juristische Person, die von dem in Rede stehenden Beschluss nicht unmittelbar und individuell betroffen ist – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz

Rechtssache C-594/19 P



Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

noch nicht veröffentlicht (Allgemeine Sammlung)

Gegenstand

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Systematische Übersicht

1.
3 Rechtsschutz
  3.02 Nichtigkeitsklage
    3.02.03 Klagen natürlicher oder juristischer Personen
      3.02.03.02 Handlungen, die sie individuell betreffen
3 Rechtsschutz
  3.02 Nichtigkeitsklage
    3.02.03 Klagen natürlicher oder juristischer Personen
      3.02.03.04 Rechtsakte mit Verordnungscharakter
3 Rechtsschutz
  3.02 Nichtigkeitsklage
    3.02.03 Klagen natürlicher oder juristischer Personen
      3.02.03.02 Handlungen, die sie individuell betreffen


Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

Tenor

Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 02/08/2019

Datum der Schlussanträge

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Datum der Sitzung

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Verkündungsdatum

20/01/2022


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

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Parteien

Deutsche Lufthansa/ Kommission

Schrifttum

  1. Bassani-Winckler, Vincent: Recours en annulation - Recevabilité du recours en annulation des concurrents, Europe 2022, n° 3 Mars, comm. 78 (FR)



Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

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Gegenstand

  • Wettbewerb
  • - Staatliche Beihilfen

Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

Information nicht verfügbar

Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

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Verfahren und Ergebnis

  • Nichtigkeitsklage
  • Rechtsmittel






Spruchkörper

quatrième chambre (Cour)

Berichterstatter

Rodin

Generalanwalt

Szpunar

Verfahrenssprache(n)

  • Deutsch

Sprache(n) der Schlussanträge

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