Österreich/ Kommission
Rechtssache T-101/18

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Dokument Datum Parteien Gegenstand Curia EUR-Lex Autres Liens
Urteil (ABl.)
13/01/2023 Österreich/ Kommission
Zusammenfassung
ECLI:EU:T:2022:728
30/11/2022 Österreich/ Kommission
Urteil (Auszüge)
ECLI:EU:T:2022:728
30/11/2022 Österreich/ Kommission
Urteil
ECLI:EU:T:2022:728
30/11/2022 Österreich/ Kommission
Klage (ABl.)
13/04/2018 Österreich/ Kommission
Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

noch nicht veröffentlicht (Allgemeine Sammlung)

Gegenstand

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Systematische Übersicht

1.
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.04 Ermessen der Kommission
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.04 Ermessen der Kommission
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.06 Beihilfen für Unternehmen bestimmter Branchen
          4.09.03.02.06.00 Allgemeines
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.06 Beihilfen für Unternehmen bestimmter Branchen
          4.09.03.02.06.00 Allgemeines
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.06 Beihilfen für Unternehmen bestimmter Branchen
          4.09.03.02.06.00 Allgemeines
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.06 Beihilfen für Unternehmen bestimmter Branchen
          4.09.03.02.06.00 Allgemeines
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.07 Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten
4 Innenpolitik der Europäischen Union
  4.09 Staatliche Beihilfen
    4.09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      4.09.03.02 Beihilfen, die als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
        4.09.03.02.06 Beihilfen für Unternehmen bestimmter Branchen
          4.09.03.02.06.00 Allgemeines


Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

Tenor

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Schlussanträge

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Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 21/02/2018

Datum der Schlussanträge

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Datum der Sitzung

Information nicht verfügbar

Verkündungsdatum

30/11/2022


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

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Parteien

Österreich/ Kommission

Schrifttum

  1. Idot, Laurence: Aides d'État - Secteur de l'énergie, Europe 2023, n° 1 janvier, comm. 26 (FR)



Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

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Gegenstand

  • Wettbewerb
  • - Staatliche Beihilfen

Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

Information nicht verfügbar

Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

Information nicht verfügbar

Verfahren und Ergebnis

  • Nichtigkeitsklage : Zurückweisung als unbegründet

Spruchkörper

troisième chambre (Tribunal)

Berichterstatter

Steinfatt

Generalanwalt

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Verfahrenssprache(n)

  • Deutsch

Sprache(n) der Schlussanträge

    Information nicht verfügbar