Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 9. Juni 2016
Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR gegen Finanzamt Krefeld
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 77/388/EWG – Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 – Geltungsbereich – Vorsteuerabzug – Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerbare als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet werden (gemischt genutzte Gegenstände und Dienstleistungen) – Bestimmung der Zuordnung von Gegenständen und Dienstleistungen, die für die Errichtung, Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung eines Gebäudes erworben wurden, mit dem zum Teil Umsätze ausgeführt werden, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, und zum Teil Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht – Änderung der nationalen Regelung über die Modalitäten der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs – Art. 20 – Berichtigung der Vorsteuerabzüge – Rechtssicherheit – Vertrauensschutz
Rechtssache C-332/14
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2015:777 |
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Urteil
ECLI:EU:C:2016:417 |
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