Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 16. September 2004.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Angehörige der Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums - Angehörige von Drittstaaten, die mit der Gemeinschaft durch ein Abkommen verbunden sind - Passives Wahlrecht zu den Arbeiterkammern und zu Betriebsräten - Verbot der Diskriminierung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
Rechtssache C-465/01.
Sammlung der Rechtsprechung
2004 I-08291
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Curia |
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Urteil
ECLI:EU:C:2004:530 |
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