Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. November 2012
K gegen Bundesasylamt
Vorabentscheidungsersuchen des Asylgerichtshofs
Verordnung (EG) Nr. 343/2003 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem der Mitgliedstaaten gestellten Asylantrags zuständig ist – Humanitäre Klausel – Art. 15 der Verordnung – Person, der in einem Mitgliedstaat Asyl gewährt wird und die wegen einer schweren Krankheit auf die Unterstützung des Asylbewerbers angewiesen ist – Art. 15 Abs. 2 der Verordnung – Pflicht des nach den Kriterien des Kapitels III der Verordnung nicht zuständigen Mitgliedstaats zur Prüfung des von diesem Asylbewerber gestellten Asylantrags – Voraussetzungen
Rechtssache C‑245/11
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Links zu den Texten
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Curia |
EUR-Lex |
Urteil
ECLI:EU:C:2012:685 |
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2012:389 |
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