Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 19. September 2013
Strafverfahren gegen Gjoko Filev und Adnan Osmani
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Laufen
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Richtlinie 2008/115/EG – Art. 11 Abs. 2 – Rückkehrentscheidung, die mit einem Einreiseverbot einhergeht – Grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkte Dauer des Einreiseverbots – Nationale Regelung, wonach das Einreiseverbot unbefristet ist, sofern kein Befristungsantrag gestellt wird – Art. 2 Abs. 2 Buchst. b – Drittstaatsangehörige, die aufgrund einer strafrechtlichen Sanktion oder infolge einer strafrechtlichen Sanktion rückkehrpflichtig sind – Nichtanwendung der Richtlinie
Rechtssache C‑297/12
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Curia |
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Urteil
ECLI:EU:C:2013:569 |
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