Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 25. Juli 2018
A gegen Migrationsverket
Vorabentscheidungsersuchen des Förvaltningsrätten i Malmö
Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 31 Abs. 8 und Art. 32 Abs. 2 – Offensichtlich unbegründeter Antrag auf internationalen Schutz – Konzept des sicheren Herkunftsstaats – Fehlen nationaler Vorschriften zu diesem Konzept – Angaben des Antragstellers, die als zuverlässig, aber angesichts des ausreichenden Schutzes, der durch den Herkunftsstaat des Antragstellers gewährt wird, als unvollständig betrachtet werden
Rechtssache C-404/17
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Curia |
EUR-Lex |
Urteil
ECLI:EU:C:2018:588 |
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