Beschluss des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 3. September 2015
Manuel Orrego Arias gegen Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Castilla-La Mancha
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Richtlinie 2001/40/EG – Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a – Begriff einer ,Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht istʻ – Entscheidung, einen Drittstaatsangehörigen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung abzuschieben – Sachverhalt, der nicht unter die Richtlinie 2001/40 fällt – Offensichtliche Unzuständigkeit
Rechtssache C-456/14
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Beschluss
ECLI:EU:C:2015:550 |
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