Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 30. Mai 2006.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen - Teil XII - Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt - In diesem Übereinkommen vorgesehenes System zur Beilegung von Streitigkeiten - Von Irland im Rahmen dieses Systems gegen das Vereinigte Königreich eingeleitetes Schiedsgerichtsverfahren - Streitigkeit über die MOX-Anlage von Sellafield (Vereinigtes Königreich) - Irische See - Artikel 292 EG und 193 EA - Verpflichtung, eine Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung des Vertrages nicht anders als in diesem vorgesehen zu regeln - Gemischte Übereinkunft - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Artikel 10 EG und 192 EA - Pflicht zur Zusammenarbeit.
Rechtssache C-459/03.
Sammlung der Rechtsprechung
2006 I-04635
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Urteil
ECLI:EU:C:2006:345 |
|
|
Schlussanträge
ECLI:EU:C:2006:42 |
|
|