Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. Juni 2012
Microsoft Corp. gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Betriebssysteme für Client‑PCs – Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver – Weigerung des marktbeherrschenden Unternehmens, Interoperabilitätsinformationen zu liefern und ihre Nutzung zu gestatten – Erfüllung der Verpflichtungen aus einer Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird und verhaltensorientierte Abhilfemaßnahmen auferlegt werden – Zwangsgeld
Rechtssache T‑167/08
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Urteil
ECLI:EU:T:2012:323 |
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