Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte erweiterte Kammer) vom 11. Juni 2009.
ASM Brescia SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten bestimmter Unternehmen der Daseinsvorsorge in Form von Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen - Entscheidung, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden - Nichtigkeitsklage - Individuelle Betroffenheit - Zulässigkeit - Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG - Art. 86 Abs. 2 EG.
Rechtssache T-189/03.
Sammlung der Rechtsprechung
2009 II-01831
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ECLI:EU:T:2009:193 |
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