Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. November 2012
Evonik Degussa GmbH gegen Europäische Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der die Kommission eine Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot feststellt – Ablehnung des Antrags auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die ein Kartellunternehmen der Kommission im Rahmen der Kronzeugenmitteilung übermittelt hat – Interessenabwägung – Dringlichkeit – Fumus boni iuris
Rechtssache T‑341/12 R
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ECLI:EU:T:2012:604 |
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