Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 24. Juni 2019
Europäische Kommission gegen Republik Polen
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit – Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts – Anwendung auf amtierende Richter – Möglichkeit zur Ausübung des Richteramts über dieses Alter hinaus unter der Voraussetzung einer Zustimmung, deren Erteilung in das freie Ermessen des Präsidenten der Republik gestellt ist
Rechtssache C-619/18
Sammlung der Rechtsprechung
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Links zu den Texten
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Curia |
EUR-Lex |
Urteil
ECLI:EU:C:2019:531 |
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2019:325 |
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