Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. November 2019
Europäische Kommission gegen Republik Polen
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Rechtsstaatlichkeit – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit – Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten – Möglichkeit, das Richteramt mit Genehmigung des Justizministers über das neu festgelegte Ruhestandsalter hinaus auszuüben – Art. 157 AEUV – Richtlinie 2006/54/EG – Art. 5 Buchst. a und Art. 9 Abs. 1 Buchst. f – Verbot von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Entgelt‑, Arbeits- und Beschäftigungsfragen – Festlegung unterschiedlicher Ruhestandsalter für Frauen und Männer, die als Richter an den polnischen ordentlichen Gerichten und am Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) sowie als Staatsanwälte bei den polnischen Staatsanwaltschaften tätig sind
Rechtssache C-192/18
Sammlung der Rechtsprechung
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Links zu den Texten
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Curia |
EUR-Lex |
Urteil
ECLI:EU:C:2019:924 |
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2019:529 |
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