Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 11. Juli 2019
CS u. a. gegen České aerolinie a.s.
Vorabentscheidungsersuchen des Městský soud v Praze
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Art. 7 Abs. 1 – Anspruch auf Ausgleich – Flug mit Umsteigen – Flugverbindung aus zwei von unterschiedlichen Luftverkehrsunternehmen durchgeführten Flügen – Große Verspätung, die beim zweiten, von einem Unternehmen mit Sitz in einem Drittland durchgeführten Flug aufgetreten ist, dessen Abflug- und Ankunftsort außerhalb der Europäischen Union liegen
Rechtssache C-502/18
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Curia |
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Urteil
ECLI:EU:C:2019:604 |
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