Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 13. November 2019
Bundesrepublik Deutschland gegen Adel Hamed und Amar Omar
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 33 Abs. 2 Buchst. a – Ablehnung eines Asylantrags durch die Behörden eines Mitgliedstaats als unzulässig wegen vorheriger Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen Mitgliedstaat – Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Tatsächliche und erwiesene Gefahr, unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden – Lebensbedingungen der Personen, denen im letzteren Mitgliedstaat der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde
Verbundene Rechtssachen C-540/17 und C-541/17
Sammlung der Rechtsprechung
noch nicht veröffentlicht (Amtliche Sammlung - Abschnitt "Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen")
Links zu den Texten
|
Curia |
EUR-Lex |
Beschluss
ECLI:EU:C:2019:964 |
|
|