Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 20. Januar 2022
Deutsche Lufthansa AG gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Fluggesellschaften – Beschluss, mit dem Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen eingestuft werden, und mit dem festgestellt wird, dass keine staatlichen Beihilfen zugunsten der diesen Flughafen nutzenden Fluggesellschaften vorliegen – Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Natürliche oder juristische Person, die von dem in Rede stehenden Beschluss nicht unmittelbar und individuell betroffen ist – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz
Rechtssache C-594/19 P
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Urteil
ECLI:EU:C:2022:40 |
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