Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 26. Juli 2017
A. S. gegen Republik Slowenien
Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodišče
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger – Organisation des Überschreitens der Grenze durch die Behörden eines Mitgliedstaats zum Zweck der Durchreise in einen anderen Mitgliedstaat – Ausnahmsweise Gestattung der Einreise aus humanitären Gründen – Art. 13 – Illegales Überschreiten einer Außengrenze – Frist von zwölf Monaten ab dem Grenzübertritt – Art. 27 – Rechtsbehelf – Umfang der gerichtlichen Überprüfung – Art. 29 – Frist von zwölf Monaten für die Überstellung – Fristberechnung – Einlegung eines Rechtsbehelfs – Aufschiebende Wirkung
Rechtssache C-490/16
Sammlung der Rechtsprechung
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Links zu den Texten
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Curia |
EUR-Lex |
Urteil
ECLI:EU:C:2017:585 |
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Schlussanträge
ECLI:EU:C:2017:443 |
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