Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 28. Januar 2016
Republik Österreich gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Bankensektor – Beihilfe Deutschlands und Österreichs zugunsten der Bayerischen Landesbank im Rahmen ihrer Umstrukturierung – Beschluss, mit dem die Beihilfe vorbehaltlich der Beachtung bestimmter Bedingungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses, der in einer anderen Sprache als der des Mitgliedstaats abgefasst war – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Zulässigkeit – Begriff ‚staatliche Beihilfe‘ – Vorteil – Verteidigungsrechte – Begründungspflicht
Rechtssache T-427/12
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Urteil
ECLI:EU:T:2016:41 |
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