Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist bemüht, allen Nutzern der Website gleichen Zugang zu den Informationen zu gewähren. Bei der Gestaltung der Website wurde großen Wert auf Barrierefreiheit gelegt. Es wurde ein plattformübergreifendes Web-Design gewählt, so dass die Website für alle Nutzer zugänglich ist, unabhängig davon, welches Gerät sie verwenden.
Um zu gewährleisten, dass die Website und ihre Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind – auch für solche, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben oder nicht über die neuesten Technologien verfügen – wurden die Vorschriften der Richtlinie über den barrierefreien Zugang (Richtlinie [EU] 2016/2102) eingehalten. Die Website ist für eine Vielzahl von Geräten zugänglich (z. B. Desktop- und Laptop-Computer, Mobilfunkgeräte mit Internetzugang).
Gewährleistung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Es soll zumindest der Standard „WCAG 2.2 Stufe AA“ eingehalten werden. Aus technischen oder praktischen Gründen gelten bei bestimmten Inhalten Ausnahmen.
- Es wird online eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht.
- Der Gerichtshof ist Nutzern dabei behilflich, wenn sie ihn kontaktieren möchten, um auf Probleme im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit hinzuweisen.
- In Verträge mit Dienstleistungserbringern (Web-Design, Erstellung von zur Veröffentlichung bestimmten Inhalten) werden Klauseln über die Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgenommen.
- Im Hinblick auf die Barrierefreiheit werden interne und externe Audits durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website des Gerichtshofs ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen, die die Richtlinie (EU) 2016/210 an die Barrierefreiheit stellt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Bekannte Einschränkungen:
- Einige ältere PDF‑Dateien sind nicht voll zugänglich.
- Überschriften, Überschriftenstruktur, Label: Die Struktur könnte verbessert werden, indem ein einheitlicher <main>-Tag hinzugefügt wird, um den Hauptinhaltsbereich besser abzuheben. Die Label und Überschriften könnten ausführlicher sein. So könnten der Kontext und bestimmte Vorgänge leichter verstanden werden.
- Navigation: Der Skip-Link könnte eindeutiger bezeichnet und an den Kontext der betreffenden Seite angepasst werden. Er könnte auch durch Shortcuts (Tastenkombinationen) ergänzt werden, über die der Nutzer sofort Zugang zu ganz bestimmten Bereichen der Website erhält.
- Live-Videos sind nicht mit Untertiteln versehen.
- Aufgezeichnete Videos haben keine Audio Description (akustische Bildbeschreibung).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. September 2025 erstellt.
Sie wurde auf der Grundlage einer vom Gerichtshof der Europäischen Union durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Der Gerichtshof arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit und der Nutzbarkeit seiner Website. Ihr Feedback ist daher sehr wichtig.
Kontaktieren Sie den Gerichtshof, um auf Probleme mit der Barrierefreiheit hinzuweisen oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu machen. Der Gerichtshof kann am besten verstehen, worum es geht, wenn Sie sich klar ausdrücken und nähere Angaben machen. Betrifft Ihr Anliegen eine ganz spezielle Seite, geben Sie in Ihrer Nachricht bitte deren URL an.
