• Korrektoren/Sprachüberprüfer sind fachlich spezialisierte Assistenten, die Übersetzungen unter typografischen und sprachlichen Gesichtspunkten überprüfen und korrigieren und die letzten Anpassungen am Text vornehmen, um eine hohe sprachliche und typografische Qualität zu gewährleisten.

  • Der Beruf des Rechts- und Sprachsachverständigen hat zwei Facetten: eine juristische und eine linguistische. Für diesen ebenso anspruchsvollen wie anregenden Beruf eines Experten für juristische Übersetzung sind ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium, aber auch vertiefte Kenntnisse mehrerer Fremdsprachen und der entsprechenden Rechtsordnungen erforderlich. Rechts- und Sprachsachverständige übersetzen meistens in ihre Muttersprache, in seltenen Fällen auch in eine andere Sprache, in der sie ihr rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben, sofern sie diese perfekt beherrschen.

  • Die Terminologen des Referats Projekte und Koordinierung im Bereich Terminologie sind im Wesentlichen mit der Verwaltung der vielsprachigen juristischen Terminologie betraut. Zusammen mit den für den Bereich der Dokumentation zuständigen Kollegen des Referats unterstützen sie das gesamte Personal des Gerichtshofs, und zwar nicht nur den Dienst der juristischen Übersetzung und den Dolmetschdienst, für die diese Unterstützung besonders wichtig ist, sondern auch die Richter und Rechtsreferenten.

  • Dolmetscher übertragen mündlich Vorgetragenes in Echtzeit von einer Fremdsprache in ihre Arbeitssprache. Verdolmetscht werden Plädoyers der Parteien und Fragen der Richter und Generalanwälte in den mündlichen Verhandlungen vor dem Gerichtshof und dem Gericht sowie Redebeiträge in anderen Sitzungen, z. B. bei protokollarischen Besuchen, beim Forum für nationale Richter und Staatsanwälte und bei feierlichen Sitzungen. Die Dolmetscher müssen die Arbeitssprachen sehr gut beherrschen und über die Fähigkeit zu aktivem Zuhören sowie über eine schnelle Reaktionsfähigkeit verfügen, um den Originalvortrag sinngetreu übertragen zu können.

    Der Gerichtshof stellt Dolmetscher ein, die in Bezug auf Befähigung und Integrität höchsten Ansprüchen genügen. Sie verfügen in der Regel über ein Hochschuldiplom (auf „Master“-Niveau) und haben einen Akkreditierungstest oder ein anspruchsvolles Auswahlverfahren bestanden.

  • Jedes Sprachreferat der Juristischen Übersetzung verfügt über ein Sekretariat, das einen Verwaltungsassistenten und mehrere weitere Assistenten umfasst.

  • Um die Mitarbeiter des Übersetzungs- und des Dolmetschdienstes bei ihrer Arbeit zu unterstützen, greift die GDM auf verschiedene spezielle, bei den Teams oder Querschnittsreferaten vertretene Berufsgruppen zurück.