Rechts- und Sprachsachverständiger
Beim Gerichtshof der Europäischen Union übersetzen die Rechts- und Sprachsachverständigen hauptsächlich gerichtliche Entscheidungen und Schriftstücke, die für die Bearbeitung der Rechtssachen erforderlich sind. Sie sind voll in das Verfahren eingebunden und ermöglichen die vielsprachige Verbreitung der Rechtsprechung des obersten Gerichts der Europäischen Union.
Sie können aber auch mit weiteren Aufgaben betraut werden. So arbeiten sie z. B. bei der Erstellung juristischer Terminologie mit, führen juristische Schulungen durch oder fungieren als „Referenzperson“ für ein Vorabentscheidungsersuchen, um dessen Bearbeitung und Übersetzung zu erleichtern.
Der Beruf des Rechts- und Sprachsachverständigen unterliegt einem ständigen Wandel, insbesondere aufgrund der raschen technologischen Entwicklung. Die Übersetzungen werden in einer speziellen Arbeitsumgebung („Editor“) erstellt, die Übersetzungsspeicher, terminologische Datenbanken und die Ergebnisse der neuronalen maschinellen Übersetzung auswertet.
Über ihre ganze Laufbahn hinweg bilden sich die Rechts- und Sprachsachverständigen fort: Sie erlernen neue Sprachen, machen sich mit neuen technischen Hilfsmitteln vertraut und bringen ihre juristischen Kenntnisse auf den neuesten Stand.
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Rechts- und Sprachsachverständigen werden in den Bekanntmachungen von Auswahlverfahren und in den Stellenausschreibungen auf der EPSO-Website oder der Curia-Website näher erläutert.
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